DIENSTLEISTUNGEN

Eintreibung von Forderungen

In Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen führen wir für jeden konkreten Klienten die Erfassung all seiner Forderungen, wobei wir in Vertretung des Klienten zu den einzelnen Forderungen die Herausgabe des Vollstreckungstitels (Zahlungsbefehl, Wechselzahlungsbefehl, Urteil, Schiedsspruch) erreichen und die gesamte Angelegenheit anschließend zur Vollstreckung übergeben. Der Zeitfaktor spielt für die Eintreibung von Forderungen eine wichtige Rolle. Dieser Tatsache sind wir uns sehr wohl bewusst.

In Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen bieten wir eine sehr interessante Form der Zusammenarbeit für Klienten mit einem größeren Bestand an Forderungen an. Nähere Informationen finden Sie unter dem Verweis „Preise für Rechtsdienstleistungen“. Die Eintreibung von Forderungen funktioniert praktisch so, dass der Klient uns die Forderungen übergibt, die sofort verarbeitet, erfasst und beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht oder Schiedsgericht geltend gemacht werden. Der Klient wird fortlaufend über den Stand des Verfahrens informiert. Nach dem Zuspruch der Forderung im Erkenntnisverfahren, wird automatisch, wenn der Betrag nicht freiwillig bezahlt wird, zur Vollstreckung übergegangen.

In Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen führen wir für jeden konkreten Klienten die Erfassung all seiner Forderungen, wobei wir in Vertretung des Klienten zu den einzelnen Forderungen die Herausgabe des Vollstreckungstitels (Zahlungsbefehl, Wechselzahlungsbefehl, Urteil, Schiedsspruch) erreichen und die gesamte Angelegenheit anschließend zur Vollstreckung übergeben. Der Zeitfaktor spielt für die Eintreibung von Forderungen eine wichtige Rolle. Dieser Tatsache sind wir uns sehr wohl bewusst.

In Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen bieten wir eine sehr interessante Form der Zusammenarbeit für Klienten mit einem größeren Bestand an Forderungen an. Nähere Informationen finden Sie unter dem Verweis „Preise für Rechtsdienstleistungen“. Die Eintreibung von Forderungen funktioniert praktisch so, dass der Klient uns die Forderungen übergibt, die sofort verarbeitet, erfasst und beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht oder Schiedsgericht geltend gemacht werden. Der Klient wird fortlaufend über den Stand des Verfahrens informiert. Nach dem Zuspruch der Forderung im Erkenntnisverfahren, wird automatisch, wenn der Betrag nicht freiwillig bezahlt wird, zur Vollstreckung übergegangen.

Für langfristige Klienten realisieren wir nicht nur die effektive Eintreibung der Forderungen, sondern im Rahmen der Präzisierung und fortlaufenden Aktualisierung der handelsrechtlichen Dokumentation passen wir auch die Vertragsdokumentation und die allgemeinen Vertragsbedingungen an moderne Trends im Bereich der Eintreibung von Forderungen an.

In Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen gewähren wir unseren Klienten insbesondere folgenden Rechtsservice:

  • Eintreibung von Forderungen im Erkenntnisverfahren vor Gericht;
  • Eintreibung von Forderungen aus Wechseln;
  • Eintreibung von Forderungen im Schiedsverfahren;
  • Vertretung im Vollstreckungsverfahren;
  • komplette Verwaltung und Eintreibung der Forderungen der Klienten;
  • Optimierung der handelsrechtlichen Dokumentation der Klienten mit Ausrichtung auf die effektive Eintreibung von Forderungen.
  • Eintreibung von Forderungen im Erkenntnisverfahren vor Gericht;
  • Eintreibung von Forderungen aus Wechseln;
  • Eintreibung von Forderungen im Schiedsverfahren;
  • Vertretung im Vollstreckungsverfahren;
  • komplette Verwaltung und Eintreibung der Forderungen der Klienten;
  • Optimierung der handelsrechtlichen Dokumentation der Klienten mit Ausrichtung auf die effektive Eintreibung von Forderungen.

Schreiben Sie dem Geschäftsführer

HULVA & PARTNERS s.r.o.,
Anwaltskanzlei

IdNr.: 294 58 471
USt.-IdNr.: CZ29458471
náměstí Republiky 2/1,
746 01 OPAVA, CZ

Telefon: (+420) 775 848 414
Email: office@hulva.cz

Parken können Sie auf unserem Firmenparkplatz, die Einfahrt erfolgt aus der Straße Čapkova.