HULVA & PARTNERS

Dienstleistungspreise

Es bleibt eine traurige Wahrheit, dass es für den Klienten immer am teuersten ist, die Situation –  zum Beispiel auch vertragliche oder andere Unterlagen – zu unterschätzen oder sich bei der Analyse zu täuschen. Von einem verlorenen Gerichtsverfahren gar nicht zu reden. Deshalb orientiert sich unsere Anwaltskanzlei auf die konsequente Vorbereitung aller Schritte mit genauen Instruktionen für den Klienten, wie er vorzugehen hat.

Nach jahrelanger Praxis gibt es wirklich nur wenige Fälle, die uns überraschen können. Umso schneller ist unser Weg zum Ziel, was dann mit den niedrigsten Kosten für den Klienten verbunden ist.

Zeit ist relativ. Auch der teuerste Rechtsanwalt in der Stadt kann letztlich der billigste sein. Eine Stunde eindringlichen und schöpferischen Denkens führt bei dem einen zum gleichen Ergebnis wie eine Woche Arbeit bei einem anderen.

Das ist der Grund, warum unsere Klienten uns über Jahrzehnte treu bleiben.

Arten der Vergütung für Rechtsdienstleistungen:

  • aufgrund einer Monatspauschale,
  • aufgrund des Anwaltstarifs (Vergütung nach Verordnung),
  • aufgrund eines sog. vertraglichen Stundensatzes,
  • aufgrund der gegenseitigen Übereinkunft über den einmaligen Preis der Rechtsdienstleistung,
  • in Abhängigkeit vom Ausgang der Sache.

Preis für Rechtsberatungen

Eine einleitende Rechtsberatung in unserer Kanzlei kostet 50 EUR für jede begonnene halbe Stunde der Beratung.
Die Dienstleistungen unserer Kanzlei werden von Kunden aufgrund unserer hohen Sachkenntnis, unserer Schnelligkeit und der Effektivität der gefundenen Lösungen geschätzt. Diese Attribute weist unsere Arbeit immer auf.
Was den Preis der Rechtsdienstleistungen betrifft, wird die Höhe immer im Voraus individuell gemäß den realen Bedürfnissen des Klienten festgelegt. Der Preis der Dienstleistungen hängt vom Zeitaufwand des Auftrags, dem Wert der Sache, möglichen Komplikationen, der Existenz eines ausländischen Elements oder der Notwendigkeit des Gebrauchs einer Fremdsprache ab. Wenn die Vergütung des Anwalts mit dem Klienten nicht vertraglich geregelt ist, richtet sie sich immer nach der gültigen Rechtsregelung, also der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 GBl., Anwaltstarif.
Die Dienstleistungen unserer Kanzlei werden von Kunden aufgrund unserer hohen Sachkenntnis, unserer Schnelligkeit und der Effektivität der gefundenen Lösungen geschätzt. Diese Attribute weist unsere Arbeit immer auf.

Was den Preis der Rechtsdienstleistungen betrifft, wird die Höhe immer im Voraus individuell gemäß den realen Bedürfnissen des Klienten festgelegt. Der Preis der Dienstleistungen hängt vom Zeitaufwand des Auftrags, dem Wert der Sache, möglichen Komplikationen, der Existenz eines ausländischen Elements oder der Notwendigkeit des Gebrauchs einer Fremdsprache ab. Wenn die Vergütung des Anwalts mit dem Klienten nicht vertraglich geregelt ist, richtet sie sich immer nach der gültigen Rechtsregelung, also der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 GBl., Anwaltstarif.

Schreiben Sie dem Geschäftsführer

HULVA & PARTNERS s.r.o.,
Anwaltskanzlei

IdNr.: 294 58 471
USt.-IdNr.: CZ29458471
náměstí Republiky 2/1,
746 01 OPAVA, CZ

Telefon: (+420) 775 848 414
Email: office@hulva.cz

Parken können Sie auf unserem Firmenparkplatz, die Einfahrt erfolgt aus der Straße Čapkova.